Diese Parkordnung bestimmt Bedingungen, unter denen der Parkplatz und die Website www.europarkingbalice.pl benutzt werden kann.
I.
Parkplatz geleitet von dem Unternehmer Piotr Dziedzic, verwaltet unter dem Namen: PIOTR DZIEDZIC, Steueridentifikationsnummer: 678-236-38-59, bezeichnet als "Parkplatz-Manager".
Im Rahmen seiner Tätigkeit ermöglicht der Parkplatz - Manager einen Parkplatz per Internet unter der Adresse www.europarkingbalice.pl zu buchen.
Nutzung der Website (www.europarkingbalice.pl) Buchung der Parkplätze ist kostenlos. Der Benutzer ist verpflichtet die Gebühr für den Parkplatz nach der Einfahrt auf den Parkplatz zu entrichten.
Beim Buchen oder Kaufen einer Parkplatzkarte stimmen Sie zu, dass Sie die mit der Ausführung der Parkleistung verbundenen SMS oder elektronische Mitteilungen erhalten.
Auf dem Parkplatz gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (GBl. Vom 2005, Nr. 108, Pos. 908). Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 10 km / h. Der Benutzer ist verpflichtet, den Verkehrszeichen auf dem Parkplatz und auf den Zufahrtsstraßen zu folgen.
Der Parkplatz ist 24 Stunden pro Tag, 7 Tage die Woche, das ganze Jahr über im Betrieb, es sei denn, es gibt eine technische Pause.
Die Höhe der Parkgebühr bestimmt das Gebührenverzeichnis, das sich auf dem Parkplatz oder auf der Webseite befindet.
Gegenstand des Vertrags ist eine (überwachte) Parkleistung, verstanden als Aufbewahrung von Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen und ihre Fabrikausrüstung. Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen oder mit einem Anhänger oder von Größe, die über die Oberfläche eines Stellplatzes ist, können auf dem Parkplatz nur mit der Zustimmung vom Parkwächter geparkt werden.
Durch die Einfahrt auf den Parkplatz oder Buchen eines Stellplatzes per www.europarkingbalice.pl akzeptiert jeder Parkplatznutzer die Bestimmungen dieser Ordnung (im Folgenden als Ordnung bezeichnet) und die Datenschutzbestimmungen (DSGVO) und verpflichtet sich diese streng zu beachten.
II.
Nach der Einfahrt auf den Parkplatz ist der Benutzer verpflichtet eine Parkkarte zu kaufen. Dieser Parkkarte gilt als Nachweis für den Parkplatz - Manager.
Der Nutzer hat das Recht seine Buchung am Tag des Erwerbs der Parkkarte (d.h. an dem die Parkgebühr entrichtet wurde) zu stornieren und bekommt den Betrag zurück, aber nur wenn die Höhe der Gebühr 20 PLN überschriet. Die Rückzahlung erfolgt in Form, in der die Gebühr entrichtet wurde.
Der Parkplatzwächter ist nicht verpflichtet, den Zustand des Fahrzeuges, Aussehen, Außenausstattung zu überprüfen. Der Fahrzeugbesitzer ist verpflichtet, den Parkwächter über zusätzliche Geräte außerhalb des Fahrzeugs, insbesondere: Radkappen, Antennen, Nebelscheinwerfer andere dekorative- und abnehmbare oder getunte Teile zu informieren. Diese Teile sollten möglichst im Fahrzeug aufbewahrt werden.
Der Autobesitzer ist verpflichtet das Fahrzeug vor Fremden Angriffen abzusichern und die vorhandenen Alarmanlagen anzuwenden. Insbesondere soll das Fahrzeug verschlossen bleiben, alle Türen, Fenster und Kofferraum verriegelt werden, und die Alarmanlage soweit vorhanden, eingeschaltet werden.
Das Fahrzeug auf dem Parkplatz soll wirksam gegen unbeabsichtigte Bewegung abgesichert werden (gegen Wegrollen). Das Risiko der Auswirkungen in dieser Hinsicht wird in vollem Umfang Benutzer des Fahrzeugs, auch in Bezug auf dritte Personen tragen.
Der Autobesitzer ist verpflichtet dem Parkwächter den geplanten Zeitpunkt des Autoabholens mitzuteilen, der auf dem Parkausweis aufgeschrieben wird. Wenn die angegebene Fristzeit überschritten wird, wird die Parkplatzgebühr gemäß dem gültigen Gebührenverzeichnis berechnet.
Die Parkkarte berechtigt nur den Fahrzeugbesitzer zu Autoübernahme und kann daher nicht im Fahrzeug gelassen werden oder an dritte Personen übergeben werden.
Im Falle von Verlust des Parkscheines, kann das Fahrzeug erst nach Vorlage dem Parkwächter des Fahrzeugscheines und des Personalausweises des Besitzers freigegeben werden.
Im Falle der Verweigerung der Ausweisung ist Parkwächter verpflichtet das Auto nicht auszuhändigen und die Polizei anzurufen.
Sollte das Auto innerhalb von 7 Tagen nach dem geplanten Abholungstermin nicht abgeholt werden, benachrichtigt der Parkwächter die Polizei, um mit dem Besitzer des Fahrzeugs Kontakt aufzunehmen. Wenn dieser Versuch misslungen ist, wird das Fahrzeug auf Kosten und Gefahr des Fahrzeugbesitzers vom Parkplatz entfernt.
Wenn Schlüssel verloren ging oder im Fahrzeug verriegelt wird, kann der Fahrzeugbesitzer erst nach der Vorlage des Fahrzeugscheins und des Personalausweises das Auto selbstabholen.
Der Parkwächter kann das Autoparken ablehnen oder das Fahrzeug nicht übergeben Personen, die betrunken sind oder sich im Zustand von Alkohol-, oder Drogenkonsum befinden.
Auf dem Parkplatz herrscht absolutes Einfahrtverbot von Fahrzeugen mit den entzündlichen, ätzenden, explosiven Stoffen oder anderen, wenn sie nicht gemäß den geltenden Vorschriften entsprechend geschützt sind.
Der Parkplatz-Manager ist für die Folgen höherer Gewalt oder für externe Faktoren nicht verantwortlich, insbesondere: Niederschlag (Hagel) niedrige oder hohe Temperaturen, die natürlich das Fahrzeug beeinflussen, und auch im Falle der Missachtung der Parkvorschriften durch den Fahrzeugbesitzer.
Der Fahrzeugbesitzer haftet für die an Dritten oder an anderen Fahrzeugen auf dem Parkplatz verursachte Schäden.
Der Fahrzeugbesitzer ist verpflichtet alle wertvollen Sachen aus dem Fahrzeug zu nehmen, keine Tiere, keine Gefahrstoffe und andere Gegenstände zu lassen, die eine Gefahr darstellen könnten.
Der Parkplatz-Manager ist für die im Fahrzeug überlassen Sachen nicht verantwortlich.
Der Parkplatz-Manager übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch das Fahrzeug verursacht wurden.
Jede gewerbliche Tätigkeit im Fahrzeug, Auto -reparaturen, -waschen, Kühlflüssigkeiten austauschen, Kraftstoff wechseln, Parkplatzverschmutzung auf dem Parkplatz sind absolut verboten.
Auf dem Parkplatz ist Alkohol, - oder Drogenkonsum absolut verboten.
Bevor Sie den Parkplatz verlassen, haben Sie eine absolute Verpflichtung, den Zustand des Fahrzeugs zu überprüfen und die eventuell vorhandenen Schäden dem Parkwächter auf dem Vordruck schriftlich mitzuteilen. Der Vordruck ist Anhang Nummer 1 zu dieser Parkordnung. Wenn die Mitteilung fehlt, wird angenommen, dass das Fahrzeug den Parkplatz zumindest in dem Zustand verlassen hat, in dem es zur Verwahrung überlassen wurde.
Jeder Schaden beim Parken soll sofort beim Parkwächter gemeldet werden.
Die Verantwortung des Parkverwalters bezieht sich auf Versagen oder unsachgemäße Erfüllung entstehenden Verpflichtungen, die in diesem Dokument bestimmt sind.
Die Verantwortung des Parkverwalters ist nur auf den Schaden am Fahrzeug beschränkt, ohne das Recht auf Ersatz des entgangenen Gewinns.
Für den Fall, dass Sie die Entschädigung von der Versicherung erhalten, wird der Parkverwalter nicht für die Differenz des Beitrags aufkommen. Diese Differenz trägt, unabhängig von ihrer Höhe alleine der Benutzer als Eigenbeitrag.
Der Fahrzeugbesitzer bestätigt die aktuelle Haftpflichtversicherung bis zum Stichtag für die Lagerung des Fahrzeugs.
III.
Der Parkverwalter ist berechtigt im Falle eines plötzlichen und begründeten Risikos das Fahrzeug vom Parkplatz zu entfernen, was der Fahrzeugbesitzer eiwilligt. Der Parkverwalter hat auch das Recht, das Fahrzeug auf Kosten und Risiko des Fahrzeugbesitzers im Falle der Überschreitung der Tagesanzahl auf dem Parkschein zu verlegen.
Der Fahrzeugbesitzer (Mieter) bestätigt hiermit mit den Vorschriften vertraut zu sein und keine Einwände zu erheben. Er ist mit dem Preisverzeichnis einverstanden. Im Namen des Parkverwalters arbeitet der Parkplatz-Service, der über die anvertrauten Fahrzeuge verfügt sowie die Abrechnungsdienstleistungen führt.
Mit der Einfahrt auf den Parkplatz ist der Fahrzeugbesitzer mit den Parkvorschriften einverstanden und verpflichtet sich an die Regeln zu halten, stimmt der Videoaufnahme des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Betretens und Verlassens den Parkplatz zu. Der Parkplatz wird ständig überwacht zur Kontrolle ob die Parkordnungsbestimmungen von den Parkplatznutzern beachtet werden, insbesondere ob der Parkplatz zweckmäßig benutzt wird und die Parkgebühren entrichtet werden. Es besteht die Möglichkeit Autokennzeichen der Autos beim Einfahren und Verlassen des Parkplatzes aus den Videoaufnahmen zu ermitteln. Aufgrund der Videoaufnahmen können rechtliche Konsequenzen den Parkplatznutzern gegenüber gezogen werden, die die Parkordnungsbestimmungen verletzten.
Die Verantwortung des Parkplatzverwalters oder der Versicherer sind in den Versicherungsunterlagen zur ständigen Einsicht und befinden sich in der Rezeption vom Parkplatz.
Der Parkverwalter stellt eine Mehrwertsteuerrechnung auf Anfrage des Fahrzeugbesitzers innerhalb von 7 Tagen nach der Ausführung des Auftrags aus. Diese Rechnung kann an die gewünschte Anschrift oder an die auf der Parkkarte stehende E-Mail-Adresse gesendet werden, nachdem eine schriftliche Erklärung und eine Quittung eingereicht wird.
Beschwerden und Vorschläge bezüglich des Parkplatzes sollten an das Parkservice, oder per E-Mail gemeldet werden: bok@europarkingbalice.pl
Der Fahrzeugbesitzer stimmt der Bearbeitung durch den Park-Verwalterservice seiner personenbezogenen Daten zu, insbesondere seines Namen, seiner E-Mail-Adresse und / oder Telefonnummer gemäß der Verordnung (UE) des Europäischen Parlaments und des Rates (UE) 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzgrundverordnung) (GBl. UE L 119 vom 04.05.2016) und den Vorschriften des Gesetzes vom 10. Mai 2018 zur Ausführung des Vertrags über die Aufbewahrung des Wagens und zur Berücksichtigung möglicher Beschwerden. Bereitstellung der Personaldaten ist freiwillig, aber notwendig für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags.
Der Parkplatz - Manager behält sich vor die Möglichkeit die Bestimmungen dieser Parkordnung zu verändern. Die Veränderung erfolgt durch die Veröffentlichung neuer Bestimmungen auf der Website und hat keinen Einfluss auf die vor der Veröffentlichung geschlossenen Verträge.
Die aktuelle Parkordnung gilt vom 15. Februar 2019.